Testament Muster

Testament Muster

Mit einem Testament Muster haben Verbraucher die Gelegenheit, zu Lebzeiten für den eigenen Tod vorzusorgen und festzulegen, was mit ihrem Vermögen geschehen soll. Vor allem wenn man konkrete Vorstellungen bezüglich des Nachlasses hat, ist eine entsprechende Vorsorge ratsam, da so eine rechtskräftige Verfügung von Todes wegen hinterlassen werden kann. Ein Testament bietet dem künftigen Erblasser somit maximale Sicherheit, sofern die Verfügung die juristischen Bedingungen beachtet und dem deutschen Erbrecht entspricht. Um dies sicherstellen zu können, begeben sich viele juristische Laien auf die Suche nach einem Testament-Muster.

So kann ein Muster bei der Testamentserrichtung helfen

Grundsätzlich genießen künftige Erblasser bei der Errichtung eines Testaments eine große Freiheit, die mit der Testierfreiheit in § 1937 BGB gesetzlich definiert ist. Zudem besteht § 2247 BGB entsprechend die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament zu errichten, so dass man in der Praxis durchaus auf die Unterstützung durch einen Notar verzichten kann. Allerdings ergeben sich bei der intensiveren Auseinandersetzung mit der Thematik in der Regel einige Fragen, die ein erfahrener Jurist beantworten kann. Alternativ oder auch ergänzend kommen oftmals Vorlagen zum Einsatz, die den Sachverhalt veranschaulichen und sich somit als große Hilfe bei der Testamentserrichtung erweisen können. Insbesondere juristische Laien wissen häufig nicht, wie ein Testament grundsätzlich aufgebaut ist und welche Elemente auf keinen Fall fehlen dürfen. In Kombination mit einer Beschäftigung mit dem im BGB definierten Erbrecht kann ein Testament-Muster bereits einige Fragen klären.

Anhand eines solchen Beispiels lässt sich der Aufbau einer Verfügung von Todes wegen problemlos nachvollziehen. Hiervon profitieren all diejenigen, die über keine Erfahrung in Sachen Erbrecht verfügen und bislang nicht mit den diesbezüglichen Vorgaben des Gesetzgebers vertraut sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt zwar detailliert Auskunft über die Möglichkeiten und Grenzen der Testamentserrichtung, doch erst ein Muster veranschaulicht den Inhalt der mitunter komplexen Gesetzestexte.

Wer frühzeitig an eine adäquate Nachlassvorsorge denkt und den Wunsch hat, diese zu Lebzeiten zu regeln, widmet sich der Errichtung eines Testaments. § 2247 BGB entsprechend kann man eine solche Verfügung als eigenhändiges Testament errichten, indem man seinen letzten Willen handschriftlich niederschreibt. Angaben zum Ort und Datum der Testamentserrichtung sowie die eigenhändige Unterschrift dürfen hierbei nicht fehlen. Auf den ersten Blick erscheint es nicht allzu kompliziert zu sein, diese Richtlinien zu beachten und ein rechtskräftiges Testament zu errichten. Die Form betreffend ergeben sich auch kaum Probleme, sofern man beispielsweise auch ein Testament-Muster beachtet.

Ein Testament-Muster kann keine Rechtsberatung ersetzen

Viele Menschen sind versucht, ein eigenhändiges Testament zu errichten und sich dabei voll und ganz auf ein Muster zu stützen. Solche Vorlagen sind unter anderem im Internet verfügbar und folglich ohne großen Aufwand erhältlich. Aus diesem Grund haben Testatoren die Absicht, sich auf das Testament-Muster zu verlassen und gleichzeitig darauf zu verzichten, einen Juristen zu konsultieren. Auf diese Art und Weise kann man sich den Aufwand und die Kosten eines öffentlichen Testaments beim Notar sparen.

Diese Sichtweise ist durchaus nachvollziehbar, erweist sich allerdings in vielen Fällen als falsch. Insbesondere wenn es um die Kinder und ihren Pflichtteil geht, ist größte Sorgfalt gefordert. Damit die Erben dem individuellen Wunsch entsprechend am Nachlass beteiligt werden und es nach dem eigenen Tod nicht zu massiven Streitigkeiten und möglicherweise gerichtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, ist eine adäquate Vorsorge unerlässlich. Jeder Erbfall ist absolut individuell und sollte dementsprechend geregelt werden. Im Zuge dessen treten Fragen und Unsicherheiten auf, die sich mit standardisierten Antworten nicht lösen lassen. Außerdem sollten künftige Erblasser bedenken, dass ein Testament den Zweck hat, ihren persönlichen letzten Willen rechtskräftig zu manifestieren. Eine Vorlage beziehungsweise ein Muster kann dem Wunsch nach Individualität natürlich nicht nachkommen und kann somit nicht allen Anforderungen gerecht werden. Testatoren sollten sich dies stets bewusst machen und bei der Lektüre eines Testament-Musters immer im Hinterkopf haben, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage mit standardisiertem Inhalt handelt. Folglich kann man das Testament-Muster auf keinen Fall eins-zu-eins übernehmen und sollte dessen Inhalt kritisch hinterfragen. Zunächst sollte man sich daher fragen, welche Vorstellungen man selbst hat, anschließend kann man das vorliegende Muster durchgehen und feststellen, inwiefern dieses den persönlichen Wünschen entspricht. Daraufhin gilt es, mithilfe des Testament-Musters ein eigenhändiges Testament zu errichten. Hierbei werden naturgemäß die Formulierungen der Vorlage angepasst, was sich in der juristischen Praxis oftmals als große Fehlerquelle erweist.

Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen und Sicherheit für den eigenen Nachlass zu erlangen, muss eine Verfügung von Todes wegen hinsichtlich der Form und Formulierungen rechtskonform sein. Ein Testament-Muster kann zwar eine große Unterstützung bei der Errichtung sein, ist jedoch kein Garant dafür, dass das Testament absolut hieb- und stichfest ist. Eine Rechtsberatung durch einen Fachmann lässt sich durch nichts ersetzen und ist auf jeden Fall sinnvoll. Gemeinsam mit einem Notar kann man ein öffentliches Testament errichten und bei dieser Gelegenheit eine umfassende Beratung genießen. Der erfahrene Jurist kann sich auch mit dem Inhalt des Testaments befassen und mit seiner Fachkenntnis dafür Sorge tragen, dass der letzte Wille seines Mandanten rechtskräftig zu Papier gebracht wird. Testament-Muster sollten folglich lediglich als Unterstützung bei der Testamentserrichtung betrachtet werden und können eine persönliche Rechtsberatung in keinster Weise ersetzen.