Testament Muster

Behindertentestament

Die Geburt eines eigenen Kindes ist für die Eltern ein ganz besonderes Erlebnis und freudiges Ereignis, gleichzeitig tragen Mutter und Vater ab diesem Zeitpunkt viel Verantwortung und haben für das Wohlergehen ihres Nachwuchses zu sorgen. Bis das Kind auf eigenen Beinen steht und selbst für sich sorgen kann, vergehen viele Jahre und auch als Erwachsener sucht man immer wieder Rat bei den Eltern, die zu den wichtigsten Vertrauenspersonen gehören. Bei behinderten Kindern gestaltet sich diese Entwicklung oftmals anders, da sie mitunter ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen sind und somit zeitlebens der Fürsorge ihrer Eltern bedürfen. In Anbetracht dessen ist es nicht verwunderlich, dass Eltern behinderter Kinder in großer Sorge sind, wenn sie an ihren eigenen Tod denken. Die Errichtung eines Behindertentestaments empfindet man dann mitunter als Erleichterung, weil man so in gewisser Hinsicht für das Kind vorsorgen kann.

Mit einem Behindertentestament für das behinderte Kind vorsorgen

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, ein Testament zu errichten, um die eigenen Erben abzusichern und den Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend zu verteilen. Für Eltern eines behinderten Kindes macht es in besonderem Maße Sinn, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, weil sie hierdurch für ihr Kind vorsorgen können. Vor allem wenn die Behinderung das Kind so stark einschränkt, dass es seinen Lebensunterhalt nie eigenständig erwirtschaften können wird, ist ein sogenanntes Behindertentestament die ideale Wahl.

Menschen mit Behinderung erhalten in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Unterstützung, sofern sie ihren Unterhalt selbst nicht erwirtschaften können. Dem Sozialhilferecht entsprechend sind solche Sozialleistungen vom Einkommen und Vermögen des Empfängers abhängig. Wird das behinderte Kind Erbe, kann es somit dazu kommen, dass die Zahlungen eingestellt werden beziehungsweise der Sozialhilfeträger die Erbschaft erhält, falls diese den gesetzlich vorgesehenen Schonbetrag übersteigt. Dies ist nicht im Sinne der Eltern und kann durch ein Behindertentestament effektiv vermieden werden. So sind die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und einer Nacherbschaft wesentliche Bestandteile einer derartigen Verfügung von Todes wegen. Indem man in dem Testament Nacherben benennt, kann der Sozialhilfeträger nicht auf das Erbe zugreifen, weil das Vermögen für die Nacherben erhalten bleiben muss. Als Vorerbe hat das behinderte Kind schließlich nur ein beschränktes Verfügungsrecht über den Nachlass. Der Testamentsvollstrecker lässt dem Erben regelmäßig Zuwendungen aus dem Erbe zukommen und sorgt sich um diesen, wobei stets darauf zu achten ist, dass der Schonbetrag nicht überschritten wird.

Bei dem Behindertentestament handelt es sich somit um eine besondere Form der letztwilligen Verfügung, die speziell auf die Besonderheiten bei behinderten Erben zugeschnitten ist. Eltern können ihr behindertes Kind so absichern und durch ihr Erbe vorsorgen, ohne dass sich der Sozialhilfeanspruch ihres Kindes ändert.