Testament Muster

Testament schreiben

Die Ungewissheit, was nach dem eigenen Tod geschieht, verunsichert viele Menschen und sorgt dafür, dass die Endlichkeit des Lebens oftmals verdrängt wird. Eine solche Haltung ändert jedoch nichts an den unveränderlichen Tatsachen und führt lediglich dazu, dass man es versäumt, zu Lebzeiten adäquat vorzusorgen. Die Folge wäre, dass die gesetzliche Erbfolge unabhängig von den persönlichen Wünschen greift und zudem die Hinterbliebenen den letzten Willen des Verstorbenen nicht kennen. Möglicherweise entstehen so Streitigkeiten ums Erbe unter den Miterben, was kaum im Sinne des verstorbenen Erblassers sein dürfte. Verbraucher, die ein Testament schreiben, können dem vorbeugen.

Ein eigenhändiges Testament schreiben

In den meisten Fällen setzen Testatoren auf ein eigenhändiges Testament, da diese Variante mit relativ geringem Aufwand verbunden ist, keine weiteren Kosten verursacht und auch ansonsten überaus unkompliziert erstellt werden kann. Dennoch sollte man das Schreiben eines Testaments nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich bewusst machen, welche Konsequenzen eine Verfügung von Todes wegen nach sich zieht. Insbesondere da man selbst im Erbfall nicht mehr regulierend eingreifen kann, sollte man im Vorfeld aktiv werden und als künftiger Erblasser zu Lebzeiten vorsorgen. Ein eigenhändiges Testament erweist sich dann häufig als adäquate Lösung und gibt auch juristischen Laien die Gelegenheit, schnell und unkompliziert den eigenen Nachlass zu regeln.

Im deutschen Erbrecht finden sich die Regelungen zum eigenhändigen Testament in § 2247 BGB. So muss der künftige Erblasser ein solches Testament eigenhändig schreiben und folglich handschriftlich verfassen. Zusätzlich bedarf es unbedingt der Unterschrift des Testators, der die letztwillige Verfügung außerdem mit Angaben zum Zeitpunkt und Ort der Testamentserrichtung versehen sollte. Weiterhin ist es natürlich von großer Wichtigkeit, dass der Verfasser des Dokuments eindeutig identifizierbar ist und dieses außerdem als Testament zu erkennen ist. Aber auch wenn die Form berücksichtigt wird, sollte man bei der Testamentserrichtung vorsichtig vorgehen. Es kommt auf jede einzelne Formulierung an, denn während durch Sätze wie „Mein Sohn Peter soll mein Alleinerbe sein.“ eine Erbeinsetzung vorgenommen wird, stellt „Ich vermache meinem Sohn Peter mein Haus.“ ein Vermächtnis dar. Vielen Menschen sind diese Feinheiten des Erbrechts überhaupt nicht bewusst, wodurch es immer wieder zu Irrtümern kommt.

Weitere Varianten der Verfügung von Todes wegen

Verbraucher, die kein juristisches Studium absolviert haben und auch ansonsten keine besonderen Kenntnisse im Bereich der Rechtswissenschaften vorweisen können, sollten sich in Anbetracht der möglichen Fallstricke genau überlegen, ob sie ein eigenhändiges Testament schreiben. Trotz verfügbarer Vorlagen und Muster kann es ratsam sein, einen Notar aufzusuchen, sich eingehend beraten zu lassen und bei dieser Gelegenheit ein öffentliches Testament zu errichten.

Eine ebenfalls vom deutschen Gesetzgeber akzeptierte Variante der Verfügung von Todes wegen stellt das Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament von Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern dar