Testament Muster

Testament Formulierung

Das Verfassen von schriftlichen Dokumenten bereitet vielen Menschen mehr oder weniger große Probleme. So wird oftmals die Korrespondenz mit Behörden oder anderen offiziellen Stellen als Herausforderung empfunden, da man als Verfasser bei den Formulierungen überaus sorgsam vorgehen muss. Auf eine Verfügung von Todes wegen trifft dies in besonderem Maße zu, denn in einem Testament erklärt man seinen letzten Willen und kann nicht mehr korrigierend eingreifen, falls es falsch ausgelegt wird. Aus diesem Grund kommt es im Testament ganz besonders auf eindeutige Formulierungen an, die keine Fragen offen lassen und den letzten Willen des Verstorbenen klar und deutlich zum Ausdruck bringen.

Die Formulierung eines Testaments ist für juristische Laien stets eine große Herausforderung. Zunächst sollte man sich mit dem deutschen Erbrecht befassen und daher das Fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches ausführlich studieren. Gleichzeitig muss man sich beim Schreiben immer wieder vor Augen führen, dass auch eher unscheinbare Formulierungen zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Nachlassverfahren haben können und dieses möglicherweise deutlich beeinflussen. Folglich muss jeder einzelne Satz mit Bedacht formuliert werden.

Das eigenhändige Testament richtig formulieren

Der deutsche Gesetzgeber macht künftigen Erblassern bei der Errichtung eines Testaments lediglich hinsichtlich der Form genaue Vorschriften, wie aus § BGB hervorgeht. Die Formulierungen betreffend haben Testatoren somit freie Hand und sind somit versucht, sich von ihren Gefühlen beziehungsweise ihrer Intuition leiten zu lassen. Für einen ersten Entwurf der letztwilligen Verfügung mag dies ausreichend sein, doch wenn es um die endgültige Fassung geht, ist mehr Sorgfalt angebracht. Juristischen Laien ist oftmals nicht klar, wie wichtig die richtigen Testament-Formulierungen sind. Anhand eines kleinen Beispiels lässt sich dies allerdings leicht deutlich machen. Schreibt der Erblasser in seinem Testament „Meine Ehefrau Maria soll mein gesamtes Vermögen erben.“, setzt er seine Gattin als Alleinerbin ein. Im Gegensatz dazu stellt „Ich vermache mein gesamtes Vermögen meiner Ehefrau Maria.“ keine Erbeinsetzung dar, sondern wird als Vermächtnis interpretiert.

Für Verbraucher sind mitunter keine Differenzen zu erkennen, doch für Juristen machen einzelne Formulierungen zum Teil einen erheblichen Unterschied. Wer sicherstellen will, dass sein Testament nicht missverstanden und somit falsch ausgelegt werden kann, sollte großen Wert auf adäquate Formulierungen legen und zudem bestenfalls einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen, der das Testament prüfen und den Erblasser eingehend beraten kann.

Ob es um den Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge, das Erbe der Kinder oder andere erbrechtliche Aspekte geht, exakte und eindeutige Formulierungen sind für jede Verfügung von Todes wegen absolut unverzichtbar. Ein erfahrener Jurist ist diesbezüglich der richtige Ansprechpartner und kann Auskunft darüber geben, ob das Testament angemessen formuliert wurde und dem Willen des Verfassers entspricht.