Testament Muster

Testament handschriftlich

Von Gesetzes wegen steht es künftigen Erblassern in der Bundesrepublik Deutschland frei, durch eine letztwillige Verfügung zu Lebzeiten den eigenen Nachlass zu regeln. Grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, ob man ein klassisches Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner errichten möchte. Geht es um ein Einzeltestament hat man die Wahl zwischen einem öffentlichen und eigenhändigen Testament. Letzteres ist mit Abstand die gefragteste Variante und kommt in einem Großteil aller Erbfälle mit vorhandener Verfügung von Todes wegen zum Einsatz.

Im Allgemeinen erscheint das eigenhändige Testament als einfachste Form der letztwilligen Verfügung, weil man die Errichtung ganz ohne Notar vornehmen kann und lediglich seinen letzten Willen schriftlich zum Ausdruck bringen muss. Die Hemmschwelle, den eigenen Nachlass zu regeln, ist somit etwas geringer. Trotzdem kostet es viele Menschen große Überwindung, der Realität ins Auge zu sehen und zu akzeptieren, dass sie sterben werden. Wer die diesbezügliche Konfrontation nicht scheut und möglichst simpel für den eigenen Erbfall vorsorgen möchte, kann seinen letzten Willen handschriftlich niederschreiben und im Zuge dessen ein eigenhändiges Testament verfassen.

Das eigenhändige Testament im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht geht auf die unterschiedlichsten Aspekte des Erbens und Vererbens ein und gibt unter anderem auch die Rahmenbedingungen für ein eigenhändiges Testament vor. Nachzulesen sind diese in § 2247 BGB, der juristischen Basis für ein handschriftliches Testament. Hierbei muss es sich demnach um eine eigenhändig geschriebene und auch unterschriebene Verfügung von Todes wegen handeln. Folglich muss das Testament handschriftlich vorliegen und außerdem die Unterschrift des Erblassers tragen. Weiterhin soll die Erklärung das Datum und den Ort der Testamentserrichtung beinhalten. Testatoren, die diese Vorgaben berücksichtigen, schaffen die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf des Nachlassverfahrens und beugen entsprechenden Schwierigkeiten vor.

Bei einem handschriftlichen Testament geht es aber natürlich nicht nur um die Form, sondern vor allem um den Inhalt. Viele Verbraucher haben zwar konkrete Vorstellungen, können diese aber nur schwer zu Papier bringen. In einem solchen Fall kann man einen Notar aufsuchen und ein öffentliches Testament errichten oder zumindest ein Testament-Muster studieren. Eine Vorlage veranschaulicht Einzelheiten des Erbrechts und erweist sich in der Praxis als Orientierungshilfe. Wer sein Testament handschriftlich errichtet, sollte sich aber bewusst machen, dass ein Muster kein Ersatz für eine Rechtsberatung ist.

Wenn man seinen letzten Willen mithilfe eines eigenhändigen Testaments definiert, sollte man daran denken, dass die gesamte Verfügung von Todes wegen handschriftlich zu verfassen ist, den Formvorschriften gemäß § 2247 BGB entspricht und zudem eindeutige Formulierungen enthält. Auf diese Art und Weise haben die Erben Klarheit, während der Erblasser sicher sein kann, dass sein Vermögen seinen Wünschen entsprechend aufgeteilt wird.