Testament Muster

Testament verfassen

Nicht wenige Menschen sind sich durchaus darüber im Klaren, dass die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen überaus sinnvoll ist und für Klarheit nach dem eigenen Tod sorgen kann. Einerseits lässt sich so der eigene letzte Wille rechtskräftig definieren und andererseits kann eine eindeutige letztwillige Verfügung mitunter Erbstreitigkeiten verhindern. Dennoch scheuen sich viele Verbraucher, ein Testament zu verfassen. Vor allem die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod wirkt oftmals abschreckend. Man sollte diesbezüglich aber über den eigenen Schatten springen und sich bewusst machen, dass das Leben endlich ist und eine angemessene Vorsorge zu Lebzeiten für Sicherheit und Klarheit sorgen kann.

Testament verfassen – So geht’s

  • 1937 BGB entsprechend handelt es sich bei einem Testament um eine letztwillige Verfügung, durch die ein Erblasser eine Erbeinsetzung vornehmen und somit eine gewillkürte Erbfolge festlegen kann. Wer sein Eigentumsrecht über den eigenen Tod hinaus ausüben möchte und zu Lebzeiten bestimmen will, was mit seinem Vermögen geschehen soll, sollte somit ein Testament verfassen. Juristische Grundlage hierfür ist die in § 1937 BGB juristisch manifestierte Testierfreiheit in Kombination mit der in Art. 14 GG grundrechtlich definierten Privatautonomie.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich zudem alle relevanten Angaben zum Verfassen eines Testaments. Der Gesetzgeber geht ausführlich auf die Testamentserrichtung ein, so dass künftige Erblasser grundsätzlich lediglich das BGB studieren müssen, um sich mit dem gesamten Sachverhalt vertraut zu machen. Vor allem die Formvorschriften betreffend muss man überaus sorgsam vorgehen. Im Allgemeinen gilt es zwischen einem eigenhändigen und einem öffentlichen Testament zu differenzieren. Letzteres wird bei einem Notar errichtet und bedarf der notariellen Beurkundung. Bei dieser Gelegenheit findet auch eine kompetente Beratung statt, die für juristische Laien eine große Hilfe darstellt.

Bei einem eigenhändigen Testament verhält sich dies vollkommen anders, da der Erblasser dieses in der Regel allein errichtet. Hervorzuheben ist, dass diese Form der Verfügung von Todes wegen vom Erblasser komplett handschriftlich verfasst werden muss. Mit Angaben zum Datum und Ort der Testamentserrichtung sowie der Unterschrift vollendet der Testator seine letztwillige Verfügung schließlich. Die juristische Basis für das eigenhändige Testament findet sich in § 2247 BGB des deutschen Erbrechts. Basierend hierauf kann man Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen oder auch Enterbungen vornehmen. Künftige Erblasser, die ein eigenhändiges Testament verfassen und auf eine juristische Unterstützung verzichten, sollten jedoch unter anderem das Pflichtteilsrecht beachten und bedenken, dass der Pflichtteil nur in wenigen Ausnahmefällen entzogen werden kann.